Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung einer Ferienwohnung, eines Hostel-
oder Aparthotel-Zimmers der Nena Hospitality GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16286 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Apartments Blücherstraße 12 GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16286 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Hostel Provinzstraße 16 GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16286 Amtsgericht Cottbus) – gültig ab 30.03.2022

0. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten insoweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

1. Vertragsschluss

Das Objekt, die Nutzungsdauer und die Nutzungsgebühren ergeben sich je nach Buchungsprozess aus den individuellen Angeboten, den Angaben auf unserer Website und den Angaben auf der benutzten Buchungsplattform. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

2. Vorauszahlung der Nutzungsgebühren

2.1. Fälligkeit und Zahlung:
Die Nutzungsgebühr ist für die gesamte Nutzungszeit im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Bestätigung der Buchung, jedoch spätestens vor Bezug. Die Nutzungsgebühr wird per Kreditkarte, anerkannte Finanzdienstleister (z.B. paypal) oder durch Überweisung beglichen. Die Bankverbindung wird dem Nutzer mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

2.2. Verzug:
Zahlt der Nutzer nicht rechtzeitig, so kommt er in Verzug. Die Nena Hospitality GmbH kann in dem Fall den Bezug verweigern und wäre dann berechtigt für die gebuchte Nutzungszeit, längstens für die Dauer von einer Woche die geschuldete Nutzungsgebühr als Schadensersatz geltend zu machen. Die Nena Hospitalitys GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Orbis Apartments GmbH gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der ausstehende Betrag ist mit 10% p.a. zu verzinsen.

2.3 Sicherheitsleistung
Die Nena Hospitality GmbH ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu verlangen. Diese kann in Bar oder per Kreditkarte geleistet werden. Für den Fall der Begleichung mit Kreditkarte, wird diese nur dann belastet, wenn der Sicherungsfall eintritt. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn der Nutzer eine übermäßige Abnutzung oder Verunreinigung verursacht, gegen die Zweckentfremdung nach Ziffer 5 verstößt oder einen Schaden am Objekt nach Ziffer 7 verursacht. Das hinterlegte Zahlungsmittel wird unverzüglich belastet.
Wird die Sicherheitsleistung nicht in der vereinbarten Frist geleistet, ist die Orbis Apartments GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zustand und Übergabe des Objekts, Nachbesserungen

Eventuell vorhandene Mängel am Objekt sind der Nena Hospitality GmbH unmittelbar schriftlich anzuzeigen.  Soweit bei Übergabe keine Mängel festgestellt werden, bestätigt der Nutzer, dass er das Objekt in vertragsgemäßem Zustand übernommen hat und im gleichen Zustand bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu übergeben hat, dies gilt insbesondere hinsichtlich der übernommenen Möbel und Gebrauchsgegenstände wie Teller, Tassen, Töpfe.
Das Objekt muss vor Rückgabe nicht gereinigt werden. Übermäßigen Abnutzung oder der Aufwand für die Beseitigung von übermäßigen Verunreinigung kann die Nena Hospitality GmbH allerdings separat geltend machen.
Im Falle eines Mangels hat die Nena Hospitality GmbH das Recht zur Nachbesserung. Erfolgt die Nachbesserung in einer angemessenen Zeit, hat der Nutzer kein Recht auf Minderung der Nutzungsgebühren.

4. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Nutzungsvertrages

Eine vorzeitige Beendigung des Nutzungsvertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

5. Zweckentfremdung der genutzten Einheit / Regelverstöße

Das Objekt ist nur zur wohnlichen Nutzung gestattet.
Zweckentfremdungen durch u.a. Empfänge, Presseveranstaltungen, Foto-Shootings, Feierlichkeiten und mediale Aufzeichnungen jeglicher Art sowie Überschreiten der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenzahl, bedürfen der Zustimmung der Orbis Apartments GmbH. Solche Zweckentfremdungen werden mit dem Dreifachem des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt.
Verstöße gegen die im Objekt ausliegende Hausordnung, wie Rauchen und massive Ruhestörungen, werden mit 500,- € pro Vorfall geahndet. Die Orbis Apartments GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Nena Hospitality GmbH gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Zugang zum Objekt

Die Nena Hospitality GmbH ist berechtigt, das Objekt – gegebenenfalls zusammen mit Fachleuten bzw. Miet- oder Kaufinteressenten – täglich von 8 bis 20 Uhr zu betreten Hierfür bedarf es jedoch einer rechtzeitigen vorherigen Abstimmung mit dem Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Besichtigungsrecht auch bei längerer Abwesenheit ausgeübt werden kann. Einer Ankündigung und Abstimmung bedarf es nicht, wenn Gefahr in Verzug besteht.

7. Schäden, Diebstahl, Schlüsselverlust

Für etwaige Beschädigungen an den Möbeln und Gebrauchsgegenständen, die durch den Nutzer oder seinen Mitnutzern verursacht wurde, haftet der Nutzer durch Schadenersatz. Gleiches gilt für entnommene Möbel und Gebrauchsgegenstände. Bei entnommenen Möbeln und Gebrauchsgegenständen ist der 1,5 fache Anschaffungswert zur Zahlung fällig. Für die folgenden Gebrauchsgegenstände gelten die angegebenen Beträge:

  • Frotee/Badetücher 15,- Euro
  • Bügeleisen 35,- Euro
  • Fön 30,- Euro
  • Kaffeemaschine 150,- Euro
  • Besteck 3,- Euro/Teil
  • Matratzenschoner 50,- Euro

Bei Verlust des Objektschlüssels wird ein Betrag von EUR 50,00 zur Zahlung fällig. Bei einer Notöffnung aufgrund des im Objekt vergessenen Schlüssels werden 190,- € zur Zahlung fällig. Im Falle einer Notöffnung durch im Schloss steckenden Schlüssel werden bis zu 240,- € zur Zahlung fällig.
Die Nena Hospitality GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Nena Hospitality GmbH gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Datenschutz

Der Nutzer hat die Datenschutzerklärung der Nena Hospitality GmbH zur Kenntnis genommen. Diese ist einzusehen unter: https://www.nena-apartments.de/datenschutzerklaerung/

9. Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis ist der Sitz von Nena Hospitality GmbH. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher nach § 13 BGB, gilt der Gerichtsstand am Ort des Objekts.
Für alle aus und in Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Lösung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahekommt.